Der Apotheken-Notdienst

Schmerzen, Leiden und Beschwerden kennen keinen Feierabend!

Der bundesweite Apothekennotdienst ist eine besondere Dienstleistung aller deutschen Apotheken. Wenn Sie plötzlich erkranken und dringend ein Medikament benötigen können Sie auch außerhalb der Geschäftszeiten Beratung für eine Akutversorgung bekommen.

Apotheker dürfen eine Notdienstgebühr erheben. Das ist ihr Honorar dafür, dass sie den gesetzlich vorgeschriebenen Notdienst machen. Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro und ist einmal pro Notdienst-Besuch zu entrichten, egal wie viele Rezepte Sie vorlegen und wie viele Arzneimittel Sie kaufen. Die Notdienstgebühr darf von 20.00 bis 6.00 Uhr erhoben werden. An Sonn- und Feiertagen kann sie den ganzen Tag, also von 0.00 bis 24.00 Uhr, fällig werden. Falls der 24. Dezember auf einen Werktag fällt, darf der Apotheker die Notdienstgebühr bis 6.00 und nach 14.00 Uhr berechnen. Kreuzt der Arzt auf dem Rezept "noctu" an, macht er damit kenntlich, dass es sich um einen Notfall handelt. In diesem Fall wird die Gebühr von der Krankenkasse übernommen. Das Rezept muss aber unverzüglich in einer Apotheke eingelöst werden.



Welche nahegelegene Apotheke jetzt Notdienst hat, erfahren Sie durch den Notdienst-Kalender der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Wie Sie am besten zu uns finden erfahren Sie in unserer Wegbeschreibung.